24.07. – 31.07.2022

Fischertagsverein
Mitglied werden
mitmachen. engagieren. dabei sein.

Mitgliedschaft

Der Verein hat
- ordentliche Mitglieder
- fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder

Ordentliche Mitglieder sind diejenigen, die am Vereinsleben teilnehmen und sich insbesondere an der Vereinsarbeit beteiligen oder sich aktiv in der Führung des Vereins betätigen.

Fördernde Mitglieder fördern die Aufgaben des Vereins, ohne regelmäßig am Vereinsleben teilzunehmen; dies können juristische Personen und andere Personenvereinigungen mit rechtlicher Selbständigkeit sein.

Ehrenmitglied kann werden, wer sich außerordentliche Verdienste um die Förderung des Vereinszweckes im allgemeinen und um den Verein im besonderen erworben hat.

Als Mitglied werden nur unbescholtene Personen aufgenommen. Die ordentliche und die fördernde Mitgliedschaft werden durch schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand beantragt.

Geschäftsunfähige, minderjährige und sonstige beschränkt geschäftsfähige Personen bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Antrag auf Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft soll die Gruppe oder die Gruppen bezeichnen, in denen der Bewerber sich betätigen will.

Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit der betreffenden Gruppe bzw. den Gruppen.