24.07. – 31.07.2022

Fischertagsverein

AGB Kartenvorverkauf

Wallenstein - Kartenvorverkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Fischertagsverein Memmingen e. V., Am Einlaß 5 ½, 87700 Memmingen, (im Folgenden: "Anbieter"), und dem Kunden. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsschluss
Die auf den Internetseiten www.fischertagsverein.de und www.wallenstein-mm.de verbreiteten Informationen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Der Kunde gibt sein Angebot für die Leistungen ab, indem er alle vertragsrelevanten Daten, insbesondere seinen Vor- und Familiennamen, seine vollständige Wohnanschrift und seine E-Mail-Adresse auf der Bestellseite vorgehaltene Formular einträgt und seine Bestellung auf elektronischem Weg über das Internet an den Anbieter übermittelt. Diese Bestellung ist verbindlich.
Dem Anbieter steht die Annahme dieses Angebots innerhalb von 2 Wochen frei. Angebote von Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht angenommen.
Der Anbieter nimmt das Angebot durch gesonderte Erklärung an. Die Annahmeerklärung kann vom vorherigen Eingang des Eintrittspreises abhängig gemacht werden. Dieser Annahmeerklärung steht die Übersendung der Karten gleich. Die Annahmeerklärung kann mündlich, schriftlich oder durch den Einsatz elektronischer Fernkommunikationsmittel erfolgen. Bei Nichtannahme des Angebots ist eine vom Kunden geleistete Zahlung unverzüglich zurückzuerstatten.

3. Vertragsleistungen
Vertragsleistung ist die Zurverfügungstellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Anbieters, die auf der Internetseite des Anbieters beworben werden. Durch den Vertrag wird der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde wird durch den Vertrag verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt zu entrichten. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiterveräußert werden, ist eine Vertretung des Anbieters ausgeschlossen.
Der Anbieter ist berechtigt, eine Vorverkaufsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, die tatsächlich entstehenden Versandkosten getrennt zu erheben.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Im Rahmen der Bestellung hat der Kunde alle vertragsrelevanten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

5. Zahlung/Versand
Der Anbieter liefert ausschließlich gegen Vorkasse. Der Kunde kann die im Internet verbindlich bestellten Eintrittskarten in der Geschäftsstelle des Fischertagsvereins gegen Barzahlung abholen.
Auf Wunsch werden die Karten mit normalem Brief an den Kunden übermittelt. In diesem Fall ist die vorherige Zahlung des Kaufpreises auf das Konto des Fischertagsvereins IBAN-Nr. DE58 7315 0000 1002 1188 40 BIC BYLADEM1MLM unter Angabe der Buchungsnummer erforderlich.
Die Gefahr geht mit der Absendung des Briefes auf den Kunden über.
Der Versand der Eintrittskarten erfolgt erst, wenn der Kaufpreis dem Konto gutgeschrieben wurde.
Eine Hinterlegung an der Abendkasse ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Widerrufsrecht
Kommt der Vertrag zustande, verpflichtet sich der Anbieter, die Veranstaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht, § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB.

7. Beginn/Einlass/Durchführung
Die Veranstaltungen werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in die Veranstaltung eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.
Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Der Anbieter behält sich vor, die angekündigte Besetzung sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

8. Wetterbedingungen
Bitte beachten Sie dazu die Angaben auf der Seite Wetterbedingungen.

9. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten/Kartenverlust
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Bei Vorstellungsausfall bietet der Anbieter dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen.
Andernfalls verfällt der Anspruch. Weiter gehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von 5 Tagen dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.
Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

10. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen
Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Video Aufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
Bei Zuwiderhandlung ist das Veranstaltungspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Besucher der Veranstaltung erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass der Anbieter im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht.
Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

11. Hausrecht/Hausordnung
Inhabern von Eintrittskarten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht, dass solche Störungen stattfinden.
Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Inhaber von Eintrittskarten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben oder erheblich alkoholisiert sind. Der Anbieter kann gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung sind untersagt.
Die Hinweise der Mitarbeiter des Anbieters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
Die Veranstaltungen des Anbieters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Erwachsenen freigegeben.

12. Haftung/Schadensersatz
Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Anbieter, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder aus jedem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit der Anbieter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Andere Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.
Solange der Kunde nicht widerspricht, werden die Daten aus seinem Auftrag beim Anbieter zu Marktforschungszwecken, zur Bearbeitung des Kunden und für die optimale Kundenorientierung verarbeitet und genutzt.
Dieser Einwilligung kann der Kunde jederzeit gegenüber dem Fischertagsverein widerrufen.

14. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen Anbieter und Kunden ist Memmingen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.